Das Vermietungsgesetz für touristische Vermietung ist ein Mysterium
Die neue Regelung der touristischen Vermietung auf den Kanarischen Inseln wurde zum 22.05.2015 als Verordnung verabschiedet (Real Decreto 113/2015).
Entgegen vieler vermeintlicher Annahmen, wurde die neue Verordnung, welche die touristische Vermietung auf den Kanarischen Inseln regelt, nicht ausgesetzt. Das Oberste Gericht der Kanaren hat lediglich den Einspruch von CNMC (Nationale Wettbewerbsbehörde) und ASAVAG (Asociación Canaria del Alquiler Vacacional) als zulässig erklärt. Das Gesetz ist derzeit gültig und es wird auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes gewartet.
Im Gegensatz zu anderen Autonomischen Gemeinden Spaniens, verbieten die Kanaren, die touristsche Vermietung von Immobilien, welche sich in touristischen Gebieten oder sogenannten Mischgebieten befinden (Artikel 3). Damit soll die Konkurrenz zu den Hotels ausgehebelt werden. Es befinden sich jedoch fast alle Immobilien in diesen Gebieten, so dass dementsprechend eine offzielle und legale Vermietung nahezu unmöglich ist.
28.188 Wohneinheiten mit 58.000 Betten, die derzeit Urlaubern für ihre Ferien angeboten werden, befinden sich in touristischen Zonen und dürften somit nicht an Touristen vermietet werden.
Seitens des Tourismusministeriums wird angegeben, dass 10% der Immobilien für touristische Vermietungen in Frage kämen, jedoch nur 2.000 davon angemeldet wurden. Es könne jedoch, sein dass für annähernd nochmals 2000 Wohnungen eine Lizenz bereits beantragt und nur noch nicht genehmigt wurde. 15.000 Immobilien könnten eine Lizenz erhalten.
Bisher hatten 73.000 kanarische Familien Wohnungen touristisch vermietet. Jedoch hatte eine einzige Person allein 3.700 Wohnungen zur Kurzzeitvermietung angemeldet.
Die 28.188 Wohnungen die touristisch vermietet werden, haben durchschnittlich 4,3 Betten und bieten somit 121.847 Plätze an. Damit repräsentieren sie 22,34% des Gesamtangebotes des kanarischen Tourismussektors, welcher mit 545.393 Betten angegeben wird. Teneriffa bietet die meisten Ferienwohnungen an (11.373 Wohnungen, 40% Kanarischen Inseln), gefolgt von Lanzarote (6.148 und 23%), Gran Canaria (5.421 und 18,7%), Fuerteventura (3.193 und 11,9%), La Palma (1.341 und 4%), La Gomera (502 und 1,5%) und El Hierro (210 Wohnungen und 0,7% des Archipels).
Nach einer Studie von InAtlas haben 2014 von den 12.990.963 Touristen auf den Kanaren 9,6% (1.251.795 Personen) Privatunterkünfte angemietet.
2015 haben die Touristen auf dem Archipel ingesamt 15.369 Millionen Euro ausgegeben, davon 528 Millionen von Touristen in Privatunterkünften. Gemäß dem Bericht von InAtlas, kostet eine Ferienwohnung durchschnittlich 91,56 Euro, während ein Hotelzimmer durchschnittlich 82,56 Euro kostet. Rechnet man jedoch, dass sich in einer Privatunterkunft 2 Touristen aufhalten, halbieren sich die Ausgaben auf 42,39 Euro pro Person und Tag.
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