Aufgepasst bei der Ausfuhr von Tabak und Alkohol
Die Kanarischen Inseln gehören zwar zum Zollgebiet der EU, aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern. Bei der Einreise aus diesen Gebieten gelten daher ebenfalls die zollrechtlichen Bestimmungen für die Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat. Bei Überschreitung der Freigrenzen werden jedoch nur die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern erhoben.
Mitbringen dürfen Sie
Tabak
- 200 Zigarretten*
- 100 Zigarillos*
- 50 Zigarren*
- 250g Rauchtabak*
* Jede Einzelmenge stellt 100% der Gesamtmenge dar. Also 200 Zigarretten oder 100 Zigarretten und 50 Zigarillos oder 25 Zigarren und 50 Zigarillos etc.
Alkohol
Andere Waren
- Bis zu einem Warenwert von €430 für Flug- und Schiffsreisende
- Bis zu einem Warenwert von €300 für andere Reisende.
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