Lutz Bachmann soll zur "Persona non grata para Tenerife" erklärt werden
Die Partei "Podemos" (Wir Können), hat Überlegungen angestellt, ob es möglich sei, den Antrag zu stellen, den neuen Mitbürger, Lutz Bachmann, als unerwünschte Person auf Teneriffa, zu erklären.
Lutz Bachmann, der Gründer der 2014 entstandenen Pegida-Bewegung, mit 25.000 Mitgliedern, lebt seit einigen Monaten im Süden Teneriffas. Er soll in Zusammenhang mit Attentaten gegen Muslime in Verbindung gebracht werden. Auch wurde er schon mehrfach verhaftet und ihm wurden mehrere Vergehen, wie Dorgenhandel, ein Überfall und Aufforderung zum Völkerhass angelastet. Insgesamt 16 Strafprozesse und diverse Verhaftungen.
Derzeit soll die Polizei noch untersuchen, ob Lutz Bachmann von Teneriffa aus, 2 Attentate in Dresden organisiert haben soll. Vor kurzem hatte er sein Amt als President der PEDIGA niedergelegt, als er in Facebook ein Foto veröffentlichte, welches ihn als Hitler darstellt.
Laut den Podemos könne es nicht sein, dass eine ausländische Person, welche die Menschenrechte nicht würdigt, auf Teneriffa lebt. Laut Diaro de Avisos soll Bachmann bereits aus Südafrika ausgewiesen worden sein, bevor er mit seiner Frau nach Teneriffa gezogen ist, weil er die Flüchltingspolitik in Deutschland nicht mehr erträgt. Alle 2 Wochen fliegt er nach Deutschland um weiterhin präsent zu sein.
Bisher ist noch niemand als "Persona non grata paraTenerifa" deklariert worden und es müßte erst eine Kommission gebildet werden, die diesen Vorgang bewertet.
Zitat:
Hätten Sie es gewusst? Am 21. Januar 2015 titelte die BILD „Bachmann posierte als Hitler“ – und Zeitungen in der ganzen Welt druckten das Foto in ähnlicher Tonart ab. Nun fand die Sächsische Zeitung heraus: das Originalbild hatte keinen Bart – Bachmann posierte nicht als Hitler – die Zeitungen verbreiteten ein gefälschtes Bild. Das Hitler-Bärtchen wurde von einem Unbekannten nachträglich hineinretuschiert, um Bachmann noch martialischer wirken zu lassen. Ein Redakteur der Sächsischen Zeitung berichtete bereits am 15. Februar in einem langen Artikel über die Fälschung, aber weder BILD noch SPIEGEL oder WELT sahen sich zu einer Gegendarstellung veranlasst, obwohl sie laut Pressekodex dazu verpflichtet wären.
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