Endesa

Oberster Gerichtshof belegt den Energiekonzern Endesa mit einer Strafe von 600.000 Euro

Für den Energieausfall am 18. Februar 2010 hat der Oberste Gerichtshof, die im Jahr 2011 von der Kanarischen Regierung an Endesa (Unión Eléctrica de Canarias Generación S.A.U) auferlegte Strafe über 600.000,00 Euro, bestätigt.

Das Gericht lehnte die Eingabe von Unelco Endesa gegen das Gerichtsurteil vom 27. Juni 2014 ab. Gemäß dem damaligen Urteil wurde der Eneregiekonzern zu einer Strafzahlung von 600.001 Euro aufgrund von schweren verwaltungstechnischen Verstößen gegen das kanarische Dekret 311/2011 vom 17. November 2011 verurteilt.

Am 18. Februar 2010 waren 467.464 Kunden auf der gesamten Insel von dem Energieausfall von 12.00 Uhr bis 22.30 Uhr betroffen, der einen schweren wirtschaftlichen Schaden verursacht hatte. In einigen Gebieten war der Strom über Stunden komplett ausgefallen.  Laut Unelco war der Energiebetreiber selbst nicht für den Ausfall verantwortlich. Ein Kurzschluß hatte die Energieleitungen lahmgelegt, für die jedoch die Firma "Red Eléctrica de España" verantwortlich wäre.

Seit Jahren muß Endesa schon eine Rückerstattung an alle Haushalte leisten, für den Zeitraum, in dem ihnen kein Strom zur Verfügung steht, unabhängig davon ob es sich um Minuten, Stunden oder Tage handelt. Die Rückerstattung erfolgt automatisch mit der kommenden Abrechnung.

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