Die Besitzer von Ferienwohnungen sind berechtigterweise total verunsichert
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Im April letzten Jahres atmeten die Immobilienbesitzer auf den Kanaren auf. Der kanarische Oberste Gerichtshof, hatte das im Mai 2015 verabschiedete Dekret, zur Regulierung von Ferienvermietungen, teilweise aufgehoben. (Urteil 000041/2017 vom 21. April 2017).
Gegen dieses Urteil hat jedoch die Kanarische Regierung umgehend Einspruch erhoben. Das neue Urteil steht noch aus. Bis dahin gilt: Ja es darf vermietet werden, jedoch bedarf es einer Genehmigung des jeweiligen Cabildos und die Anmeldung beim Finanzamt als Ferienvermieter, da auf diese Dienstleistung 7% IGIC (MwSt) abgeführt werden müssen. Die reine Vermietung ist von der Umsatzsteuer befreit, jedoch müssen weitere Dienstleitungen, wie die Reinigung, Wäscheservice, Frühstück etc. wieder versteuert werden.
Im Februar dieses Jahres kam noch eine neue Ankündigung seitens der Kanarischen Regierung, mit der Präsentation der Studie "El alquiler vacacional en Canarias 2017" (die private touristische Vermietung auf den Kanaren 2017). Der zufolge verschiedene Standards eingeführt werden sollen, proportional zwischen der Nachfrage nach Privatunterkünften und der Nachfrage nach Wohnraum. Demnach können die einzelnen Cabildos (Inselregierungen) und Ayuntamientos (Gemeinden) selbst, unabhängig voneinander, die Anzahl festlegen.
Eines ist jedoch unbestreitbar, die Nachfrage nach privaten Ferienwohnungen stieg im letzten Jahr um 13,76% gegenüber dem Vorjahr. Jedoch erscheint dem Ratsmitglied Isaac Castellano, diese steigende Nachfrage nicht so wichtig zu sein, dass daraufhin, die Vorbereitung des künftiges Dekrets verändert werden müsste. Jedoch ist das Angebot der registrierten Ferienwohnungen weitaus niedriger als die Nachfrage. Die Zukunft könnte so aussehen, dass Vermiet-Portale für Ferienwohnungen, die Registrierungsnummer angeben müssen und andernfalls das Angebot nicht online schalten dürfen. Bisher wurden sehr wenige Feriendomizile registriert, da anscheinend die zuständigen Behörden diesen Vorgang sehr erschweren würden. Daher wird untersucht, ob eine Online-Registrierung zur Verfügung gestellt werden könnte.
STUDIE
Im Jahr 2017 besuchten insgesamt 15.975.511 Touristen alle Kanarischen Inseln. Davon verbrachten 9,1% (1.468.144) ihren Urlaub in privaten Feriendomizilen. Offiziell wurden 2017 insgesamt 168.222 Betten in privaten Appartements gebucht. Seit dem Jahr 2010 hat sich das Angebot um 27.376 Betten (14%) reduziert. Von 2016 bis 2017 um 1.412 Betten (0,84%).
Der Markt des "All Inklusive Angebots" hat sich gegenüber dem Vorjahr redzuziert. Im letzten Jahr wollten nur noch 30,71% aller Urlauber "All Inklsusive" buchen, im Jahr 2016 waren es noch 32,6%. Die Nachfrage nach "All Inklusive Urlaub" stieg von 2010 bis 2017 um 80,26% an. Im letzten Jahr verbrachten 4.150.132 Touristen "All Inklusive Urlaub" auf den Kanaren, im Jahr 2016 waren es 4.254.593 Touristen.
Die Vermiet-Portale haben ihr Angebot stark erhöht. Die 9 wichtigsten Plattformen veröffentlichten im Jahr 2017 insgesamt 70.321 Anzeigen, im Vorjahr 2016 waren es nur 52.029 Anzeigen. Die Plattform, die den größten Zuwachs verzeichnet ist Booking.com, mit einer Zunahme von 115%. Die beiden wichtigsten Onlineanbieter sind AirBnb und HomeAway, die zusammen 55,79% aller Anzeigen verzeichnen. Jedoch waren es im Jahr 2016 noch 61%. AirBnb hat eine Quote von 34,82% mit 23.900 Anzeigen und HomeAway (Expedia) eine Quote von 20,97% mit 14.393 Anzeigen.
Laut der Studie handelt es sich um 7.900 Anbieter von Privatunterkünften. Davon bieten 4.735 nur eine einzige Immobilie an (59,94%) und verwalten insgesamt 16,32% der angebotenen Betten.
Es werden über 31.000 Ferienwohnungen angeboten, 1.744 mehr als im Jahr 2016. Im Durchschnitt verfügt jede Wohnung über 4,14 Betten. 7.979 Betten werden in Zimmern angeboten (36,86%).
Schätzungsweise werden auf den Kanarischen Inseln ca. 572.910 Betten von Privatvermietern angeboten. Davon auf Teneriffa ca. 52.435 Betten in 12.493 Immobilien. 40,02% des Angebotes aller Kanarischen Inseln werden auf Teneriffa angeboten. Durchschnittlich liegen die Übernachtungskosten bei 99,98 Euro, 7 Euro mehr als im Jahr 2016.
Voraussichtlich haben die Touristen im Jahr 2017 720,8 Millionen Euro für private Unterkünfte ausgegeben, somit 8,89% aller Einnahmen auf den Kanaren (17.764.300 Euro)
In Palma de Mallorca wurde die private Vermietung bereits verboten
Strafen bis zu 40.000 Euro sollen Wohnungseigentümer abschrecken. Sollten Vermiet-Portale wie AirBnb oder HomeAway weiterhin Wohnungen in verbotenen Zonen anbieten, werden 200.000 bis 400.000 Euro fällig. Es dürfen im Internet ausschließlich Immobilien mit einer Registriernummer angeboten werden – und eine solche gibt es nur, wenn die Vermietung in der entsprechenden Zone erlaubt ist.
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