Das spanische Finanzamt, verpflichtet die Vermietungsportale zum Melden der vermieteten Objekte
Was nützen Gesetze, die nicht eingehalten oder kontrolliert werden. Der spanische Staat greift nun hart durch. Vermietungsportale wie Airbnb, Hometogo, Wimdu etc. müssen ab Juli 2018 die vermieteten Ferienwohnungen dem spanischen Finanzamt melden. Dazu wurde das Steuerformular Modelo 179 angepasst und neu aufgelegt.
Alle Personen und Gesellschaften, die der Vermittlung von Ferienwohnungen nachgehen, müssen diese Steuererklärung einreichen.
Unter einer Ferienimmobilie versteht das Finanzamt die möblierten Wohnungen und Häuser, die zweitweise komplett entgeltlich
oder gegen Gebühr vermietet werden.
Die Steuererklärung muss ab Juli 2018 eingereicht werden, bezieht sich jedoch auf das komplette Jahr, d.h. auch Vermietungen des 1. Halbjahres 2018 müssen angegeben werden.
Die Steuererklärung Modelo 179 enthält folgende Angaben:
- Eigentümer oder Vermieter der Immobilie
- Katasternummer der vermieteten Immobilie
- Anzahl der vermieteten Tage
- Mietpreis
Dementsprechend sollten die Eigentümer oder Vermieter in ihrer Steuererklärung auch die Vermietungen angeben. Dafür können sie jedoch auch die entstandenen Kosten abgesetzen, jedoch nicht in voller Höhe wie die Kosten für festvermietete Immobilien (60%). Die Vermieter müssen zwischen den vermieteten Zeiten und den nicht vermieteten Zeiträumen differenzieren. Die Strafe für nicht deklarierte Vermietunsgzeiten beträgt 50% bis 150%.
Quelle:
https://blog.bankinter.com/economia/-/noticia/2017/12/22/hacienda-control-plataformas-alquiler-vacacional
https://www.hosteltur.com/127333_como-declarar-ingresos-obtenidos-alquiler-vacacional.html
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