Wer kommt für welche Schäden auf?
An diesem Wochenende im Februar 2020 sorgte ein Sandsturm (Calima) der besonderen Art auf den Kanarischen Inseln für einen Ausnahmezustand.
Aufgrund der geringen Sichtweite wurde der gesamte Luftraum der Kanarischen Inseln gesperrt und über Stunden stellten alle Flughäfen den Betrieb ein. 7.000 Passagiere mussten die Nacht auf einem der Flughäfen verbringen und 120.000 Passagiere konnten weder starten noch landen. Viele Flugzeuge wurden auf das Festland umgeleitet oder flogen wieder zurück. Passagiere haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Verspätung, wenn das Wetter dafür verantwortlich war.
Im Norden der Insel brachen in Puerto de la Cruz, Los Realejos und Santa Ursula Brände aus, während in Santa Cruz der Karneval gefeiert wurde. Der große Umzug von Samstag wurde auf Sonntag verlegt.
Die Luft auf den Kanarischen Inseln war dieser Tage die schlechteste und gesundheitsgefährdende weltweit. Die kanarische Regierung empfiehl den Anwohnern und Touristen zu Hause zu bleiben und die Fenster und Türen geschlossen zu halten.
Ursache für die verschiedenen Brände waren teilweise Palmen, die aufgrund des Sturms gegen oberirdische Stromleitungen wehten und dadurch Feuer fingen. Durch den starken Wind sprangen die Feuer recht schnell auf die anliegenden Häuser über. 1.000 Anwohner wurden evakuiert und einige Häuser brannten komplett nieder. Aufgrund der starken Winde und der eingeschränkten Sicht, konnte aus der Luft keine Hilfe angefordert werden.
Aufgrund der starken Böen fielen Bäume auf Strassen, Häuser und Fahrzeuge, Äste brachen ab, Industriehallen stürzten ein, Häuser wurden abgedeckt, etc.
Wer kommt nun für die entstandenen Schäden auf? Das entscheiden die Meteorologen.
Je nach Windgeschwindigkeit kommt die eigene Versichetrungsgesellschaft, die des Verursachers (Haftpflichtschaden) oder das Consorcio (Conscorcio de Compensación de Seguros) auf.
Lag die Windgeschwindigkeit in dem betroffenen Gebiet unter 120km/h meldet man den Schaden der eigenen Versicherungsgesellschaft oder der des Verursachers. Lag die Windgeschwindigkeit über 120km/h meldet der Geschädigte den ihm entstandenen Schaden dem Consorcio, weil höhere Gewalt vorliegt und niemand für den entstandenen Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Voraussetzung ist jedoch, dass für das geschädigte Haus oder Fahrzeug eine entsprechende Versicherung besteht. Beim Auto muss zumindestens eine Glasbruchversicherung abgeschlossen worden sein und bei Gebäuden müssen Schäden durch Brand, Diebstahl oder Glasbruch etc durch die Police versichert sein. Gedeckt sind grundsätzlich nur direkte Schäden.
Jeder Geschädigte bzw. Verursacher, sollte den Schaden zuerst der eigenen Versicherungsgesellschaft melden und diese wird prüfen ob sie selbst dafür zuständig ist oder das Consorcio. Machen Sie Bilder von den Schäden und heben Sie die beschädigten Gegenstände auf, bis ein Gutachter vorbeikommt.
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