Heute wurde das BOE für die erlaubten Aktivitäten der Phase 3 veröffentlicht.
Am Montag, den 1. Juni 2020 treten die kleinen Inseln La Graciosa, El Hierro, La Gomera und La Formentera bereits in die Phase 3 ein. Der fehlenden Inseln der Kanaren und Balearen sollten diesen Schritt eine Woche später, am 8. Juni 2020 vollziehen.
Das BOE 5469 regelt die Aktivitäten der Phase 3 und wird voraussichtlich auch für die Regionen gelten, die später in die Phase eintreten.
- Weiterhin müssen Risikogruppen besonders geschützt werden.
- Wie bisher sollte möglichst von Zuhause aus gearbeitet werden, falls möglich
- Es besteht Bewegungsfreiheit innerhalb der Provinz bzw. Insel.
- Es gibt keine zeitlichen Einschränkungen für die Aktivitäten
- An Totenwachen können bis zu 50 Personen teilnehmen wenn diese im Freien stattfinden und bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen.
- Gottesdienste können besucht werden, die Besucherzahl wird jedoch auf 75% beschränkt.
- An Hochzeiten können bis zu 75% der normalerweise erlaubten Gästezahl teilnehmen, Jedoch wird die Zahl der Teilnehmer auf maximal 150 Personen im Freien und 75 Personen in geschlossenen Räumen limitiert.
- Die Besucherzahl in Einzelhandelsgeschäften wird auf 50% reduziert. Personen über 65 Jahren muss ein gesondertes Zeitfenster zur Verfügung gestellt werden. Ein Mindestabstand von 2m zwischen den Kunden muss weiterhin garantiert sein. Ist dieser nicht möglich, darf nur 1 Kunde das Geschäft betreten.
- Sogenannte Flohmärkte im Freien müssen die Zahl der Stände auf 50% beschränken und zwischen den Besuchern einen Abstand von 2m ermöglichen.
- Einkaufszentren müssen die Besucherzahl der Gemeinschaftsbereiche auf 40% reduzieren und einen Abstand von 2m zwischen den Besuchern garantieren.
- Gastronomiebetriebe dürfen wieder an der Bar ausschenken, jedoch muss ein Mindestabstand von 2m zwischen den Gästen gewährleistet sein. Die Anzahl der Gäste im Innenbereich wird auf 50% reduziert und es muss ein Mindestabstand von 2m zwischen den Tischen bzw. Tischgruppen bestehen. Im Aussenbereich wird die zulässige Besucherzahl auf 75% reduziert.
- In Hotels dürfen wieder Animationen und Veranstaltungen durchführen, bevorzugt im Freien, jedoch nur bis zu 20% der zulässigen Besucherzahl. Kann der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden besteht Maskenpflicht.
- In Museen und anderen kulturellen Veranstaltungsorten wird die Besucherzahl auf 50% reduziert.
- Die Besucherzahl von Denkmälern wird auf 50% reduziert.
- Wandergruppen unter lizensierter Führung können bis zu 30 Personen umfassen
- Touristenführer können bis zu 20 Personen mitnehmen
- Zoos, Aquarien etc können wieder öffnen: Maximal 50% der Besucherzahl und ein Drittel bei Vorführungen oder in geschlossenen Räumen. Ein Mindestabstand von 2m muss immer gewährleistet sein.
- Kongresse und Geschäftsbesprechungen sind bis zu maximal 80 Teilnehmern erlaubt.
- Casinos, Wettbüros und Spielhallen können wieder eröffnen, maximal 50% der Besucher sind erlaubt.
- Spielplätze im Freien werden wieder eröffnet: maximal 50% der Besucher
- Aktiver Tourismus kann in Gruppen von maximal 10 Personen stattfinden, nach vorheriger Terminvereinbarung.
Es handelt sich um keine rechtsverbindliche Wiedergabe des BOE. Bitte diesen gegebenenfalls selbst lesen oder Aseroria, Gestoria, Aynuntamiento, örtliche Polizei etc selbst konsuktieren.
BOE 5469 vom 30. Mai 2020: https://www.boe.es/boe/dias/2020/05/30/pdfs/BOE-A-2020-5469.pdf
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Anja Holtz (Samstag, 31 Oktober 2020 11:10)
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