Alle Reisenden aus dem Ausland müssen in Quarantäne
Wie viele europäische Länder auch, führt Spanien für alle Personen die ab dem 15. Mai 2020 aus dem Ausland einreisen eine 14-Tägige Quarantäne ein. Ausgenommen davon sind Personen aus dem Grenzverkehr, Diplomaten und medizinisches Personal. Es wird lediglich gestattet die häusliche Quarantäne für Einkäufe im Supermarkt, der Drogerie oder der Apotheke zuverlassen oder zum Arzt zu gehen. In der Öffentlichkeit besteht grundsätzlich Maskenpflicht.
Die Kontrollen an den Binnengrenzen auf dem Luft- und Seeweg werden vom 15. Mai 2020 um 00:00 Uhr bis zum 24. Mai 2020 um 00:00 Uhr vorübergehend wieder eingeführt.
Nur die folgenden Personen dürfen auf dem Luft- und Seeweg in das Staatsgebiet einreisen
- Spanische Staatsbürger.
- Einwohner in Spanien, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nachweisen müssen.
- Grenzüberschreitende Arbeitnehmer.
- Angehörige der Gesundheitsberufe oder Betreuer älterer Menschen, die ihre Arbeitstätigkeit ausüben werden.
- Diejenigen, die Belege für höhere Gewalt oder eine Notlage vorlegen.
- Ausländisches Personal, das als Mitglied diplomatischer Missionen, konsularischer Vertretungen und internationaler Organisationen mit Sitz in Spanien akkreditiert ist, ist von diesen Beschränkungen ausgenommen, sofern es in Verbindung mit der Ausübung seiner offiziellen Pflichten reist.
BOE 4929 vom 12.05.2020: https://boe.es/boe/dias/2020/05/12/pdfs/BOE-A-2020-4929.pdf
Kommentar schreiben