Seit Monaten kämpfen die Kanarischen Inseln für einen PCR-Test bei Einreise - plötzlich überschlagen sich die Ereignisse
Seit der vorzeitigen Öffnung der Grenzen am 21. Juni 2020 kämpft der Victor Ángel Torres, der Präsident der Kanarischen Inseln darum, dass alle Urlauber die einreisen wollen, bereits bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen sollen. Spanien hat dem nicht zugestimmt und darauf verwiesen, dass dazu eine Genehmigung der EU notwendig sei.
Aufgrund der stetig steigenden Infektionszahlen in ganz Europa, hat sich Torres letztendlich doch noch durchgesetzt und eine "Notlösung" ins Leben gerufen. Seit dem 14. November 2020 müssen alle Touristen, die ein Hotel oder eine offiziell vermietete Ferienwohnung beziehen, bei der Ankunft in der Unterkunft einen negativen Test vorzeigen oder diesen innerhalb von 72 Stunden nachholen. Wobei Residenten, Wohnungseigentümer mit NIE und Urlauber die privat wohnen, davon nicht betroffen sind. Tuifly bietet ihren Passagieren noch bis zum 22. November die Möglichkeit online einen Schnelltest zu bestellen. Torres hat keine Möglichkeit Einfluss auf die kanarischen Flughäfen zu nehmen und hat sich deshalb mit dem Hotel- und Tourismusverband geeinigt.
Plötzlich erlässt die spanische Regierung eine neue Verordnung (BOE Número 298 vom 12.11.2020) nach der alle Personen die in Spanien aus einem Corona Covid-19 Risikogebiet per Flugzeug oder Schiff einreisen, einen negativen PCR-Test (PDIA-Test) vorweisen müssen, der bei der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Diese Verordnung gilt auch für Residenten und Eigentümer. Fluggesellschaften und Fähren werden angehalten niemanden an Bord zu lassen der keinen negativen Test vorlegen kann. Dieser Test muss die Daten des Passagiers beinhalten und in englischer oder spanischer Sprache verfasst sein. Wer ohne negativen Test einreist, dem drohen bis zu 6.000 Euro Strafe. Notfalls muss der Test innerhalb von 48 Stunden nach Einreise nachgeholt werden.
Daraufhin bieten einige deutsche Flughäfen wieder PCR-Tests für Flugreisende an.
Stuttgart: https://www.flughafen-stuttgart.de/reisen-2020/corona-testzentrum/
Es muss sich um einen PCR (RT-PCR de COVID-19) handeln. Schnelltests oder
andere Tests (ELISA, CLIA, ECLIA) werden nicht anerkannt.
Die Liste der Risikogebiete wird alle 15 Tage aktualisiert und kann online abgerufen werden.
Es muss weiterhin der QR-Code (Spain Travel Health-SpTH) bei der Einreise vorgelegt werden.
Da die Kanarischen Inseln derzeit nicht als Riskogebiet eingestuft werden und zum Großteil vom Tourisumis abhängig sind, versucht Victor Ángel Torres für die Kanaren eine weitere Sonderregelung zu erwirken und hat eine entsprechende Verordnung im BOC 233 vom 13. November 2020 veröffentlicht. In vielen europäischen Ländern ist es derzeit fast unmöglich das Ergebnis eines PCR-Tests innerhalb von 3 Tagen zu erhalten. Deshalb sollen auf den Kanaren auch Urlauber mit einem negativen Antigen Schnelltest (negativos como transmisores de la COVID-19,) einreisen dürfen, selbstverständlich muss auch dieser wieder in englischer oder spanischer Sprache ausgestellt werden. Bisher hat Torres noch kein grünes Licht aus Madrid erhalten, jedoch stärkt ihn die EU, die dafür ist, kostengünstige Antigen Schnellstests für den grenzüberschreitenden Verkehr zuzulassen.
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Michel (Sonntag, 25 Februar 2024 20:35)
Hallo Frau Fittschen,
die Einträge beim Blog enden im November 2020. Nun schreiben wir das Jahr 2024 im Monat Februar. Was ist passiert? Sind Sie wohlauf? Mich würde interessieren mit welchen Kosten man bei der Krankenversicherung pro Monat rechnen darf. Sie erreichen mich gerne unter michelkoller(at)seznam.cz