Im Jahr 2014 waren auf Teneriffas Strassen (inlc. La Palma. La Gomera und El Hierro) insgesamt 742.463 Fahrzeuge amtlich zugelassen, davon
Im letzten Jahr wurden sehr viele Fahrzeuge neu zugelassen, die in dieser Statistik noch nicht erfasst wurden. Dazu kommen die Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, die hier nicht zugelassen sind.
Die Verkehrsdichte ist sehr hoch, besonders ausserhalb der Ferienzeiten und ganz speziell in den Wintermonaten, wenn die Überwinterer ihre Zeit auf der Insel verbringen.
Weitere Informationen zum Thema Verkehrsregeln und der Sonderspur Bus-Vao
Sowie zu Strafen für Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluß
Die Strafen für Vergehen sind in Spanien sehr hoch und können viel Geld kosten. Am 1. Juli 2006 wurde auch in Spanien der Punkteführerschein eingeführt. Anders als in Deutschland bekam jeder Führerscheininhaber 12 Punkte als Startguthaben gut geschrieben. Führerscheinanfänger, die weniger als 3 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sind, bekommen nur 8 Punkte als Startguthaben. Zusätzlich bekam jeder Autofahrer, dem 3 Jahre lang kein Verstoß nachgewiesen wird, 2 weitere Punkte gut geschrieben. Nach weiteren drei Jahren war ein erneuter Bonus von einem Punkt fällig. Die maximale Punktzahl für gutes Fahren beträgt also 15 Punkte.
Zusätzlich zu der Geldstrafe werden Ihnen die entsprechenden Punkte abgezogen. Der aktuelle Punktestand kann online abgefragt werden.
Zwischenzeitlich bietet das Tráfico sogar eine Seite in deutscher Sprache an, die Ihnen erklärt wie Sie sich im Falle eines Bussgeldbescheides zu verhalten haben.
Die aktuelle Bussgeldtabelle für erhöhte Geschwindigkeit können Sie online abrufen.
Zahlen Sie die Strafen innerhalb von 20 Werktagen, erhalten Sie einen Nachlass von 50% auf die Strafe.
10 Jahre bis zum 45. Geburtstag
5 Jahre zwischen ab dem 45. Geburtstag und bis zum 70. Geburtstag
2 Jahre ab dem 70. Geburtstag
Weitere Informationen zum Thema Führerschein in Teneriffa/Spanien machen
In Spanien bekommt jedes Fahrzeug ein festes Kennzeichen, welches weder bei Umzug noch bei Wechsel des Eigentümers geändert wird. Anhand des Kennzeichens kann man das ungefähre Alter eines Fahrzeuges feststellen, insofern es bei der Neuzulassung in Spanien zugelassen und nicht später eingeführt wurde. Es gibt Seiten die Ihnen das Datum der Erstzulassung anhand des Kennzeichens berechnen. Das System der Kennzeichenvergabe musste schon mehrmals geändert werden, da mit der Zeit die möglichen Kombinationen zwischen Zahlen und Buchstaben ausgegangen sind.
Zum ersten Mal wurde im Jahr 1900 Autokennzeichen vergeben und seitdem wurden schon zweimal die Systeme geändert. Der letzte Wechsel wurde im Jahr 2000 vollzogen und nach dem aktuellen System können bis zu 80.000.000 verschiedene Kennzeichen vergeben werden.
Auch in Spanien müssen alle Fahrzeuge regelmässig zum TÜV. Je nach Wagentyp gibt es verschiedene Intervalle. In der Regel, bei normalen Personenkraftwagen gilt.
Auf Teneriffa gibt 2 verschiedene Gesellschaften die den TÜV abnehmen: Applus + Iteuve und SGS itv.
Die TÜV-Termine sollten genau eingehalten werden und sind bis zu einem bestimmten Tag fällig und nicht in dem laufenden Monat. Neuerdings gibt es bis zu 30% Rabatt, wenn der Termin online unter
www.tumejoritv.com gebucht wird.
Die Höhe der Steuer richtet sich bei Autos und bei Motorrädern nach dem Hubraum. Die Berechnung ist sehr kompliziert und berücksichtigt weder die PS noch den Treibstoff.
Fahrzeuge von über 25 Jahren können von der Kfz-Steuer befreit werden.
Für die Kfz-Steuer kann eine Bankeinzugsermächtigung vereinbart werden. Andernfalls müssen Sie sich erkundigen, wann in Ihrer Gemeinde die Steuer fällig ist. Die Steuer wird meistens im Frühjahr für das laufende Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) fällig. Der Fahrzeugbesitzer, der am 1. Januar beim Tráfico eingetragen ist, ist für die Steuer des Kalenderjahres verantwortlich. Für die Fahrzeugummeldung müssen Sie den Steuerbeleg des aktuellen Jahres oder des Vorjahres im Original vorlegen.