Informationen rund um die Fahrzeuge


Zulassungen

Im Jahr 2014 waren auf Teneriffas Strassen (inlc. La Palma. La Gomera und El Hierro) insgesamt 742.463 Fahrzeuge amtlich zugelassen, davon

  • 497.777 Autos
  • 173.039 Lastwagen und Kleintransporter
  •   53.065 Motorräder
  •     5.477 Anhänger
  •     2.738 Autobusse
  •     1.903 Traktoren
  •     8.764 andere Fahrzeuge

 


Im letzten Jahr wurden sehr viele Fahrzeuge neu zugelassen, die in dieser Statistik noch nicht erfasst wurden. Dazu kommen die Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, die hier nicht zugelassen sind.

Die Verkehrsdichte ist sehr hoch, besonders ausserhalb der Ferienzeiten und ganz speziell in den Wintermonaten, wenn die Überwinterer ihre Zeit auf der Insel verbringen.


Verkehrsregeln und Vorschriften

Höchstgeschwindigkeiten

  • Autobahnen: 120km/h
  • Schnellstraßen: 100km/h
  • Landstraßen: 90km/h
  • Stadtverkehr: 50km/h.

Besonderheiten

  • Blaue Markierungen am Strassenrand: kostenpflichtige Parkzone
  • Einfache gelbe Markierung: Parkverbot
  • Doppelte gelbe Markierung: Halteverbot
  • Fest installierte Radarkontrollen werden vorher angezeigt: "Por su seguridad – Control de velocidad“

Promille

  • 0,5 Promille
  • 0,3 Promille für alle PKW mit acht oder mehr Sitzplätzen und Fahranfänger (die ersten zwei Jahre)
  • ab 1,2 Promille erwarten Sie hohe Geldstrafen und evtl. sogar eine Gefängnisstrafe
  • Bei Unfall muss für jede Person, die den Wagen verlässt, eine Warnweste vorhanden sein.
  • Es müssen, ausserhalb der Autobahnen und Schnellstraßen zwei Warndreiecke aufgestellt werde. Eins vor dem Auto und eins hinter dem Auto.
  • Selbstständiges Abschleppen ist verboten

Weitere Informationen zum Thema Verkehrsregeln und der Sonderspur Bus-Vao

Sowie zu Strafen für Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluß


Multas/Strafen

Die Strafen für Vergehen sind in Spanien sehr hoch und können viel Geld kosten. Am 1. Juli 2006 wurde auch in Spanien der Punkteführerschein eingeführt. Anders als in Deutschland bekam jeder Führerscheininhaber 12 Punkte als Startguthaben gut geschrieben. Führerscheinanfänger, die weniger als 3 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sind, bekommen nur 8 Punkte als Startguthaben. Zusätzlich bekam jeder Autofahrer, dem 3 Jahre lang kein Verstoß nachgewiesen wird, 2 weitere Punkte gut geschrieben. Nach weiteren drei Jahren war ein erneuter Bonus von einem Punkt fällig. Die maximale Punktzahl für gutes Fahren beträgt also 15 Punkte.

Zusätzlich zu der Geldstrafe werden Ihnen die entsprechenden Punkte abgezogen. Der aktuelle Punktestand kann online abgefragt werden.

Zwischenzeitlich bietet das Tráfico sogar eine Seite in deutscher Sprache an, die Ihnen erklärt wie Sie sich im Falle eines Bussgeldbescheides zu verhalten haben.

Die aktuelle Bussgeldtabelle für erhöhte Geschwindigkeit können Sie online abrufen.

Zahlen Sie die Strafen innerhalb von 20 Werktagen, erhalten Sie einen Nachlass von 50% auf die Strafe.


Führerschein

  • In Spanien können Inhaber der Führerscheinklasse B (III) auch Motorräder bis 125ccm fahren.
  • Die deutsche Fahrerlaubnis ist in Spanien in vollem Umfang anzuerkennen (2. EG-Führerscheinrichtlinie (91/439/EWG). Dies gilt sowohl für vorübergehende (z.B. touristische) Aufenthalte, als auch bei dauerhafter Niederlassung (Entscheidung der EU-Kommission vom 25.08.2008, Amtsblatt der EU, Nr. L 270 vom 10.10.2008, S. 31).
  • Wer seinen Wohnsitz in Spanien hat, musste bisher seinen Führerschein innerhalb von sechs Monaten bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Jefatura Provincial de Tráfico) registrieren und im Einzelfall auch umschreiben lassen. Die  Registrierungspflicht sollte auch für Ausländer gelten, weil Fahrerlaubnisinhaber in Spanien, bei Erreichen eines bestimmten Alters, medizinische Untersuchungen durchführen müssen.
  • Die spanischen Vorschriften zur Registrierung und Umschreibung des Führerscheins sind aber nicht mit europarechtlichen Vorgaben vereinbar (so der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 9. September 2004 / Rechtssache C-195/02).
  • Der spanische Gesetzgeber hat die Vorgaben des EuGH zwischenzeitlich umgesetzt und die Registrierungspflicht sowie die Bußgelder bei Nichtregistrierung abgeschafft.
  • Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch seit Anfang 2013 für Personen mit unbefristeten deutschen Führerscheinen, die Ihren Hauptwohnsitz in Spanien haben. Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, unterliegen keiner zeitlichen Befristung. Zeitlich unbefristete Führerscheine werden jedoch von den spanischen Behörden nicht mehr anerkannt und müssen demzufolge umgeschrieben werden. Dies betrifft demnach grundsätzlich auch alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden.
  • Deutsche Fahrerlaubnisinhaber mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien unterliegen zudem weiterhin den dortigen Befristungen für die ärztlichen Untersuchungen. Diese sind unbedingt einzuhalten, bei Versäumnis drohen hohe Geldstrafen wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis. Weitere Informationen und Anschriften von Ärzten sind bei der für den Wohnsitz in Spanien zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Jefatura Provincial de Trafico) erhältlich.
  • Folgende Gültigkeitszeiträume gelten in diesem Fall für Inhaber der deutschen Führerscheinklassen A und B

                          10 Jahre bis zum 45. Geburtstag  

                          5 Jahre zwischen ab dem 45. Geburtstag und bis zum 70. Geburtstag 

                         2 Jahre ab dem 70. Geburtstag     

 

Weitere Informationen zum Thema Führerschein in Teneriffa/Spanien machen


Autokennzeichen

In Spanien bekommt jedes Fahrzeug ein festes Kennzeichen, welches weder bei Umzug noch bei Wechsel des Eigentümers geändert wird. Anhand des Kennzeichens kann man das ungefähre Alter eines Fahrzeuges feststellen, insofern es bei der Neuzulassung in Spanien zugelassen und nicht später eingeführt wurde. Es gibt Seiten die Ihnen das Datum der Erstzulassung anhand des Kennzeichens berechnen. Das System der Kennzeichenvergabe musste schon mehrmals geändert werden, da mit der Zeit die möglichen Kombinationen zwischen Zahlen und Buchstaben ausgegangen sind.

Zum ersten Mal wurde im Jahr 1900 Autokennzeichen vergeben und seitdem wurden schon zweimal die Systeme geändert. Der letzte Wechsel wurde im Jahr 2000 vollzogen und nach dem aktuellen System können bis zu 80.000.000 verschiedene Kennzeichen vergeben werden.

  • Die Provinz und dann 4 Zahlen z.B. TF-1234
  • Die Prozinz, gefolgt von 4 Zahlen und 2 Buchstaben, z.B. TF-1234AZ
  • Ohne Provinzangabe, fotlaufend in ganz Spanien, 4 Zahlen gefolgt von 3 Buchstaben, z.B. 1234 BBB

ITV/TÜV

Auch in Spanien müssen alle Fahrzeuge regelmässig zum TÜV. Je nach Wagentyp gibt es verschiedene Intervalle. In der Regel, bei normalen Personenkraftwagen gilt.

  • Bei Neufahrzeugen nach 4 Jahren
  • Danach alle 2 Jahre
  • Ab dem 10. Jahr jährlich

Auf Teneriffa gibt 2 verschiedene Gesellschaften die den TÜV abnehmen: Applus + Iteuve und SGS itv.

Die TÜV-Termine sollten genau eingehalten werden und sind bis zu einem bestimmten Tag fällig und nicht in dem laufenden Monat. Neuerdings gibt es bis zu 30% Rabatt, wenn der Termin online unter www.tumejoritv.com gebucht wird.


Kfz-Steuern

Die Höhe der Steuer richtet sich bei Autos und bei Motorrädern nach dem Hubraum. Die Berechnung ist sehr kompliziert und berücksichtigt weder die PS noch den Treibstoff.

Fahrzeuge von über 25 Jahren können von der Kfz-Steuer befreit werden.

Für die Kfz-Steuer kann eine Bankeinzugsermächtigung vereinbart werden. Andernfalls müssen Sie sich erkundigen, wann in Ihrer Gemeinde die Steuer fällig ist. Die Steuer wird meistens im Frühjahr für das laufende Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) fällig. Der Fahrzeugbesitzer, der am 1. Januar beim Tráfico eingetragen ist, ist für die Steuer des Kalenderjahres verantwortlich. Für die Fahrzeugummeldung müssen Sie den Steuerbeleg des aktuellen Jahres oder des Vorjahres im Original vorlegen.