In Spanien entgeht dem Finanzamt nichts, dank der lebenslangen Steuernummer, die bei jeder einzelnen Transaktion (Kontoeröffnung, Arbeitsverträge, Telefon- und Wasseranschlüsse, Mietverträge, Autokäufe, Immobilienerwerb, etc) angegeben werden muss. Spanier haben die DNI, Ausländer die NIE und Firmen die CIF. Diese Steuernummer ändert sich nie und bleibt immer gleich.
In Spanien erstellt das Finanzamt (Hacienda) für fast jeden seiner Steuerzahler im April eines jeden Jahres, den sogennanten „Borrador“. Bei dem „Borrador“ handelt es sich um einen Entwurf der Steuererklärung. In der Regel, enthält dieser Borrador schon folgende Angaben:
Auf der einen Seite erleichtert dieser „Borrador“ den Steuerpflichtigen die Arbeit ungemein und viele drücken einfach nur auf „bestätigen“ und schicken die Steuererklärung online an das Finanzamt. Es müssen keinerlei Dokumente eingereicht werden. Oft erhalten die Steuerzahler innerhalb von 6 Wochen ihr Geld erstattet und wer zahlen muss, kann die Steuerschuld teilen und im Juni und August abbuchen lassen.
Wer Änderungen hat, kann diese ganz einfach einfügen und die Erklärung dann per Computer einreichen oder seinem Steuerberater die Zugangsdaten zum „Borrador“ geben, damit dieser alle Angaben noch einmal überprüft. Die Steuerberater nehmen in der Regel ca. 30 bis 50 Euro. Es besteht auch die Möglichkeit einen kostenlosen Beratungstermin beim Finanzamt zu vereinbaren. Jedoch sind diese Termine heiss begehrt und limitiert.