Pension weiter bezogen

Witwe bezog 12 jahrleang die Rente ihres verstorbenen Mannes

Die Witwe H.S. wurde zu 1 Jahr Haft verurteilt, da sie unrechtmäßig die Rente, ihres verstorbenen Mannes, weiter bezogen hatte. Des weiteren muß sie 6 monatelang täglich 4€ Strafe zahlen und die verantwortliche Hausbank muß die zu Unrecht bezogenen 85.000€ an die Seguridad Social zurückzahlen.

 

Der Staatsanwalt hat die Pension, des verstorbenen Rentners der letzten 12 Jahre, auf 85.000€ berechnet. Davon hat die Hausbank bereits 44.200 Euro an die Seguridad Social zurückerstattet. Den Banken wurde gesetzlich die Pflicht auferlegt, regelmäßig zu überprüfen, ob ihre Kunden noch leben. Diese jährliche Überprüfung hatte anscheinend nicht stattgefunden.

 

Die Witwe hatte der Seguridad Social den Tod ihres Mannes, der bereits am 31. Juli 2000 verstorben war, vorsätzlich verschwiegen, um sich unrechtmäßig zu bereichern. Der Vorfall wurde erst am 2. Mai 2012 augedeckt. Während dieser 12 Jahre wurde die Rente monatlich auf das Konto einer Bank in La Orotava überwiesen, über das die Witwe seit 1999 mitverfügen konnte.

 

Der Bank wurde vorgeworfen, dass sie ihrer Pflicht nicht nachgekommen sei, zu überprüfen ob der Kontoinhaber noch am Leben sei und muß deshalb, die von der Witwe bezogene Rente zurückzahlen. Der Staatsanwalt hatte ursprünglich 3 Jahre Haft gefordert, jedoch einigte man sich auf 1 Jahr und eine Strafzahlung.

Die Rente betrug 2000 ursprünglich 600 Euro und wurde nach und nach auf 837 Euro erhöht. Dazu sind noch zwei Extrazahlungen pro Jahr einzurechnen.

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