Neue Reform im "Ley para Autónomos"

Ab 2018 treten viele neue Veränderungen, zu Gunsten der Selbstständigen, in Kraft

Die Reform wurde einstimmig vom Kongress beschlossen und muss jetzt nur noch vom Senat genehmigt werden.

 

Was änderte sich?

  • Tarifa Plana 50

Die Reduzierung auf 50 Euro monatlich bzw. 80% der sozialversicherungspflichtigen Beiträge wird von 6 auf 12 Monate erhöht.

Die Sperrfrist für ehemalige Selbstständige wird von 5 Jahre auf 2 Jahre reduziert. Für diejenigen die bereits eine Vergünstigung erhalten hatten, wird die Sperrfrist auf 3 Jahre reduziert.

  •  Selbstständige in Teilzeit

Diejenigen Selbstständigen, deren Einkommen unterhalb des Mindesteinkommens liegt, können sich Teilzeit-Selbstständig melden und bezahlen nur die Hälfte der Beiträge. Bei dem Tarifa Plana 50 z.B. anstatt der 50 Euro in den ersten 12 Monaten nur 25 Euro.

  •  Beginn der Selbstständigkeit

Bisher mussten die Selbstständig, unaghängig vom Zeitpunkt der Anmeldung ihrer Selbstständigkeit, grundsätzlich für den vollen Monat die sozialversicherungspflichtigen Beiträge zahlen. Nun erst anteilmäßig ab dem Tag ihrer Selbstständigkeit.

  •  An- und Abmeldungen

 Erlaubt werden bis zu 3 Anmeldungen und 3 Abmeldungen pro Kalenderjahr. Demzufolge zahlt der Selbstständige nur für den Zeitraum, in dem er auch wirklich tätig ist.

  •  Wechsel der Gehaltes (Base de Cotización)

Die Selbständigen können nun 4x im Jahr ihr Gehalt wecheln (Januar, April, Juli und Oktober) anstatt wie bisher nur zum 1. Januar und 1. Juli.

  •   Kosten absetzen

Selbstständige die von zu Hause arbeiten, können 20% ihrer Strom-, Telefon- und Wasserkosten absetzen.

Verpflegungskosten, bis zu 26,67 Euro pro Tag, die elektronisch im Restaurant oder Hotel bezahlt werden und im Ausland bis zu 48,08 Euro.

  •  Soziale Absicherung

Die Selbstständigen erhalten eine 100%ige Vergütung im Falle von Mutterschutz, Adoption und Schwangerschaft, ohne dass sie durch einen Angestellten zwingend ersetzt werden müssen. Diese Vergütung ist jetzt mit anderen Bonussen kombinierbar, wenn für den Zeitraum eine arbeitslose Ersatzkraft eingestellt wird.

  •  Selbstständigkeit als Rentner

Wer bereits die Altersrente bezieht, selbstständig ist und mindestens 1 Angestellten hat, bezieht nun 100% der Rente anstatt nur 50%.

  • Redzuzierung der Strafgebühr

Wer seine sozialversicherungspflichtigen Abgaben nicht pünktlich bezahlt, wurde bisher sofort mit einer Strafe von 20% belegt. Diese wird nun reduziert: 10% im ersten Monat und 20% ab dem zweiten Monat.

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