Oberster Gerichtshof entscheidet zu Gunsten der Time-Sharing Käufer

Time -Sharing-Firmen müssen Käufern Geld zurückerstatten

Seit einigen Monaten geben diverse Urteile, seitens des Obersten Gerichtshofes (Sala de lo Civil del Tribunal Supremo - TS), verschiedenen Käufern von Timer-Sharing-Anlagen aus Arona Recht. Die Anwaltskanzlei Mesan Abogados hatte 50 Klagen eingereicht, von denen mindestens 15 stattgegeben wurden und deren Klienten von den Time-Sharing-Unternehmen um die 1.000.000 britische Pfund zurückertstattet bekommen, da die Verträge als nichtig erklärt wurden. Laut den Klägern würden die Time-Sharing-Firmen kontinuierlich ihren Namen und die Aktionäre ändern, um ihren schlechten Ruf zu verschleiern. Besonders betroffen seien die Firmen Resort Properties und Silverpoint Vacations SL.

 

Die Vorgehensweise wiederholt sich immer wieder. Die Käufer gewinnen die erste Instanz. Verlieren in der zweiten Instanz (Audiencia Provincial) und bekommen letztendlich wieder Recht am Obersten Gerichtshof. Somit sind die Verträge ungültig und die Gesellschaften müssen den Käufern einen Teil oder das komplette Kapital zurückzahlen.

 

Im Jahr 1998 wurde diese Art von Geschäft (Verkauf von Zeitanteilen an Immobilien) reglementiert. Jedoch hatte die Gesetzgebung dermaßen viele Fehler,  dass sie 2012 überarbeitet werden musste. Im Fall der 15 Urteile zu Gunsten der Käufer, hatten die Time-Sharing-Unternehmen, nicht einmal entsprechend dem ersten Gesetz aus dem Jahr 1998 gehandelt. In den seinerzeit geschlossenen Verträgen wurde lediglich festgehalten, wer der Käufer und wer der Verkäufer war und wo dieser abgeschlossen wurde. Alles andere wurde nur mündlich vereinbart.  Somit hatten die Verkäufer die Käufer ungenügend informiert und ihnen keine ausreichende Zeit zum Überlegen gewährt, wonach die gesetzliche Frist bei 14 Tagen lag. 

Es ist ganz klar, dass die Käufer, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, in die Hotels gelockt wurden und diese mit einem unterschriebenen Vertrag über Tausende britische Pfund, wieder verlassen hatten. Die Anwälte der Kläger vermuten, dass die Richter in der zweiten Instanz (Audiencia Provincial), die Nichteinhaltung der gesetzlichen Informationspflicht nicht für dermaßen wichtig erachteten. Jedoch habe der Oberste Gerichtshof Gerechtigkeit walten lassen und nun warten weitere Kläger, die von anderen Anwälten vertreten werden, auf ihre Urteile. Vermutlich werden die Time-Sharing Unternehmen noch einmal eine Million Pfund zurückerstatten müssen. Jedoch gibt es ein Internetforum mit 300 Mitgliedern, die insgesamt 12 Millionen fordern.  Durch die aktuellen Urteile des Obersten Gerichtshofes besteht eine Möglichkeit auf Wiedereröffnung der Verfahren. Jedoch haben die Time-Sharing-Unternehmen bisher noch keine freiwillige Rückerstattung geleistet.

Bei den meisten Klägern handelt es sich um britische Ehepaare, die ihren Urlaub auf Teneriffa verbrachten und auf den Strassen von Verkäufern angesprochen wurden. Ihnen wurde seinerzeit angeboten, dass sie ihre Ferienzeit mit einem Gewinn von 15% oder 20% weiterverkaufen oder vermieten könnten. Einige Käufer hatten 100.000 britische Pfud bezahlt und Jahre später waren ihre "Anteile", aufgrund der spanischen Immobilienkrise nur noch einen Bruchteil wert. 

 

 Ein Beispiel der Geschäftspraktiken

 

Es gibt Fälle in denen die Käufer für die erste Woche 24.000 britsche Pfund per Überweisung bezahlt hatten. Als sie ihre Ferien buchen wollten, wurde ihnen mitgeteilt, dass die Appartements bereits belegt wären. Alternativ sollten sie eine weitere Summe bezahlen um ein höhertiges Appartement zu dem gewünschten Zeitpunkt zu erhalten. Zusätzlich fielen noch Unterhaltskosten an.

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