Vermietungsgesetz: Kanarische Regierung erhebt Widerspruch gegen das Urteil des Obersten Kanarischen Gerichtshofs.

Es kann bis zu 4 Jahre dauern, bis der Oberste Spanische Gerichtshof ein Urteil fällt


Am 28. Mai 2015 verabschiedete die Kanarenregierung das Dekret 113/2015, welches die private Vermietung in touristischen Zonen auf den Kanaren verbietet. Verstöße sollten mit Busgeldern zwischen 30.001 Euro uns 300.000 Euro geahndet werden. Und das, obwohl über 1 Jahrlang, die Vertreter des Hotelverbandes Ashotel und die Vertreter der Ferienvermietung ASCAV etwas anderes ausgehandelt hatten. Das Dekret verbietet das Vermieten einzelner Betten oder Zimmer in Privatwohnungen und die Vermietung von Privatwohnungen oder -häusern in touristischen Gebieten komplett.

Gegen diesen Erlaß haben diverse Vereinigungen (ASCAV, Fevitur und Privatpersonen) vor dem Obersten Gerichtshof der Kanaren geklagt. Am 28. April 2017 kippte der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln das Gesetz.

Nun widerum hat die Kanarische Regierung Einspruch gegen das Urteil eingelegt, welches zu Gunsten der Vereinigung für Ferienhäuser und Ferienwohnungen "Fevitur" ausfiel. Das Urteil im Falle von ASCAV muss erst noch gefällt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, sollte dieses zu Gunsten von ASCAV ausfallen, die Kanarische Regierung widerum Einspruch erhebt.

Da stellt sich die Frage, wen die Kanarische Regierung eigentlich vertritt? Die Bürger oder die Hoteliers?

Bis der Oberste Gerichtshof von Spanien ein neues Urteil fällt, und das kann bis zu 4 Jahre dauern, dürfen private Immobilienbesitzer weiterhin nicht in den touristischen Gebieten vermieten und einzelne Zimmer auch außerhalb nicht.

 

In diesem Jahr werden ca. 15 Millionen Touristen Urlaub auf den Kanaren verbringen und nicht alle möchten ihren Urlaub in einem Hotel verbringen. Etwa 3,5 Millionen Touristen (22%) stellen sich ihren Urlaub anders vor. Teilweise handelt es sich um Familien, um Individualtouristen, Wanderer, Sportler oder Überwinterer. Ein Urlauber der keine private Ferienwohnung mieten kann, wird sich vielleicht ein anderes Urlaubsziel suchen. 33% aller Touristen buchen einen All-Inklusive-Urlaub und ihre Zahl steigt stetig an. Diese Urlauber verbringen fast ihren gesamten Urlaub in den Hotels und geben so gut wie kein Geld in den lokalen Geschäften aus. Touristen in Privatunterkünften hingegen kaufen im Supermarkt ein, gehen Essen, machen gebuchte Ausflüge oder mieten sich ein Auto, etc. Letztendlich unterstützen sie die kleinen Geschäfte und sichern Arbeitsplätze. 

 

Durch das aktuelle Verbot, vermieten viele Immobilienbesitzer schwarz und außerhalb jeglicher Kontrolle und Normen. Selbstverständlich muss die Privatvermietung geregelt und kontrolliert werden, aber das geht eben nur, wenn diese legalisiert ist. Warum sollte die touristische Privatvermietung aus den touristischen Gebieten verbannt werden? Was für einen Sinn macht so ein Gesetz? Das führt nur dazu, dass Immobilien außerhalb der touristischen Gebiete für diesen Zweck gekauft werden und somit eine Diskrepanz zwischen Anwohnern und Touristen entsteht. Die Immobilienpreise und Mieten würden steigen und die normalen Angestellten, könnten sich keine Wohnung mehr leisten und müssten weiter weg ziehen. Schon jetzt können sich viele Einheimische kaum noch eine Wohnung leisten. In der Zeit von 2008 bis 2017 ist die Zahl der Einwohner auf den Kanaren um 13% gestiegen. Aber im Gegenzug wurden nur 0,13% mehr Wohnraum geschaffen. Früher haben sich die Residenten eine Wohnung gekauft und diese voll finanziert. Seit Beginn der Krise geben die Banken nur noch Kredite, wenn Eigenkapital vorliegt. Auch dieses Problem steigert den Bedarf an Mietwohnungen und erhöht die Mieten. 

 

Die Frage ist, wovor fürchten sich die Hoteliers eigentlich?

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